Gut ein Fünftel der Waldfläche im Kanton Aargau ist in privatem Eigentum. In den Partnergemeinden des Forstbetriebes Jura ist der Anteil an Privatwald leicht höher.
Im kleinflächigen Privatwaldeigentum bis 20 Hektaren ist der Revierförster für die Anzeichnung des Holzschlages und andere waldbauliche Massnahmen zuständig.
Holzschläge bis 10 m3 pro Jahr benötigen keine Bewilligung.
Ausgenommen sind Holzschläge in Naturschutzgebieten von nationaler oder kantonaler Bedeutung.
Densbüren:
Erlinsbach:
Küttigen:
Sind Sie Privatwaldbesitzer in Densbüren, Erlinsbach oder Küttigen? Würden Sie gerne einen Holzschlag ausführen oder wünschen Sie eine Beratung? Zögern Sie nicht - wir helfen Ihnen weiter.